Vertrauen und Transparenz

Hintergrundbild für Hinweisgebersystem

Vertrauen & Transparenz

Hinweisgebersystem und Ombudsstelle für die Sozialstation Vorderer Kraichgau e.V.

Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. die Arbeitsgrundlage. Der Diözesan-Caritasverband Freiburg und die ihm angeschlossenen Verbände, Rechtsträger, Dienste und Einrichtungen ermutigen daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.

Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:

  • ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem,
  • Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.

Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber

Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47 in 79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 – 2188 577
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de

Anonymität gewährleistet

Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.

Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.

Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.

Externe Meldestelle des Bundes

Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet.
Externe Meldestelle des Bundes (Link)

Wichtige Hinweise

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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